In diesem Artikel erkläre ich euch, warum es wichtig und teilweise Pflicht ist, während der Ausbildung Steuererklärungen zu machen und worauf ihr achten müsst. Außerdem zeige ich euch einige Tipps für die Steuererklärung während der Ausbildung.

Um das Thema der Steuererklärung habe ich mich lange gedrückt – es erschien mir viel zu kompliziert und unübersichtlich. Gerade zu unserer Ausbildungssituation findet man wenig im Internet und einen Steuerberater kann man sich im Studium und in der Ausbildung nicht wirklich leisten. Inzwischen habe ich ein paar Informationen zusammengetragen, die ich mit euch teilen möchte.

Während der Ausbildung und im Studium entstehen enorme Kosten – Semesterbeiträge, Ausbildungsgebühren, Fahrtkosten, Fachliteratur etc. Diese Kosten lassen sich von der Steuer absetzen. Dafür kommen für das Finanzamt verschiedene Möglichkeiten in Betracht:

  1. Bei einer nichtselbstständigen Tätigkeit die Kosten als Werbungskosten abzusetzen
  2. Bei einer selbstständigen Tätigkeit die Kosten von den Einnahmen abzuziehen und auf den verbliebenen Gewinn Steuern zahlen

1. Nichtselbstständige Tätigkeit

Einer nichtselbstständigen Tätigkeit geht man nach, wenn man eine Anstellung hat. Dies ist z.B. der Fall, wenn man in der Klinik für die Praktische Tätigkeit eine Anstellung bekommt oder neben der Ausbildung noch eine Stelle hat. Alle Angaben zu diesen Einkünften werden unter Formular/Anlage N ausgefüllt. Solltet ihr neben der Anstellung keiner selbstständigen Tätigkeit (z.B. Patientenbehandlungen im Rahmen der Praktischen Ausbildung) nachgehen, könnt ihr die euch entstandenen Ausbildungskosten unter Anlage N im Rahmen von Werbungskosten absetzen.

Warum werden die Ausbildungskosten unter Werbungskosten und nicht unter Sonderausgaben angegeben?
Bisher ist es so, dass man Kosten der ersten Ausbildung/des ersten Studiums in den meisten Fällen nur als Sonderausgaben angeben darf. Kosten für eine zweite Ausbildung/ein zweites Studium oder Weiterbildungen, die im Zusammenhang mit dem gelernten Beruf stehen, können als Werbungskosten abgesetzt werden. Da man für die Ausbildung ein abgeschlossenes Studium braucht, fallen die Ausbildungskosten unter Werbungskosten.

Für Steuererklärungen während der Ausbildung empfehle ich, dem Finanzamt ein paar Zeilen zu schreiben, in denen man erklärt, dass man schon ein Studium absolviert hat und nun die Ausbildung angefangen hat. Auf diesen Zettel noch Namen und Steuernummer schreiben und einfach an die Steuererklärung anhängen. Sonst kann es passieren, dass das Finanzamt die Kosten unter Sonderausgaben einstuft.

2. Selbstständige Tätigkeit

Selbstständige Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses durchgeführt werden. Beispielsweise bekommt man während der Praktischen Ausbildung Therapievergütungen ausgezahlt. Diese sind steuerpflichtig und fallen unter eine selbstständige Tätigkeit. Spätestens in der praktischen Ausbildung ist es also Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben.

Für selbstständige Tätigkeiten benötigt ihr das Formular/die Anlage S.
Im Formular/in der Anlage muss ein Gewinn eingetragen werden.

Wie ermittelt man einen Gewinn?
Zunächst müsst ihr alle Einnahmen zusammenzählen (z.B. die Therapievergütungen aus dem Jahr). Dann werden die Ausgaben ermittelt. Darunter fallen die Kosten, die man bei einer nichtselbstständigen Tätigkeit unter Werbungskosten angibt, also Ausbildungsgebühren, Fahrtkosten, Fachliteratur etc. Dann werden die Ausgaben von den Einnahmen abgezogen.
Also: Gewinn = Einnahmen – Ausgaben
Auf diesen Gewinn fallen dann die Steuern an.

Für die Auflistungen der Einnahmen und Ausgaben nutzt man im Elster Programm die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung). Nutzt ihr das Programm nicht, kann man auch einfach eine selbst erstellte Auflistung an die Steuererklärung anhängen.

Am Ende des Jahres bekommt man üblicherweise vom Ausbildungsinstitut Bescheinigungen über die Ausbildungskosten, die absolvierten Seminare und Einnahmen zugeschickt. So habt ihr einen guten Überblick und könnt alle Werte in die jeweiligen Felder eintragen.

3. Tipps für die Steuererklärung

Unterstützung organisieren

Als ich meine erste Steuererklärung in der Ausbildung machen musste, war ich verunsichert und hatte viele Fragen. Ich bin also zu meinem zuständigen Finanzamt gegangen und konnte dort meine Fragen besprechen. Das hat mir auf jeden Fall sehr geholfen. Ich habe mit der Mitarbeiterin damals ausgemacht, dass ich die Steuererklärung in Papierform ausfülle und alle Dokumente anfüge. Der Vorteil davon ist, dass man auch handschriftliche Erklärungen einfach dazu legen und alles zusammen abgeben kann. In den Jahren danach habe ich immer das Elster-Programm verwendet. Die Übermittlung der Steuererklärung über das Elster-Programm ist seit einigen Jahren für Selbständige sogar Pflicht. Da das Elster-Programm nicht immer intuitiv und verständlich ist, bieten die Finanzämter auch Telefonsprechstunden für Fragen rund um Elster an. Das habe ich auch schon das ein oder andere Mal genutzt und brauche mittlerweile nicht mehr viel Zeit für meine Steuererklärung.

Belege digitalisieren

Für alle Kosten, die euch in der Ausbildung entstehen und die ihr von der Steuer absetzen könnt, müsst ihr die Belege aufheben. Also auch bei der Anschaffung von Fachliteratur, Arbeitsmaterialien, Laptop etc. Da das schnell zu Zettelchaos führt und die Belege auch verloren gehen können, habe ich mir angewöhnt, meine Belege zu digitalisieren. Immer wenn ich steuerrelevante Ausgaben wie Fachbücher habe, mache ich von der Rechnung ein Foto. Mittlerweile befinden sich die Rechnungen meistens sowieso in E-Mail-Anhängen, dann ist es noch einfacher. Die Anhänge und Fotos sammel ich einem Ordner bei Evernote. Wenn ich meine Steuererkärung mache, habe ich alle relevanten Informationen und Zahlen in einem Ordner und muss die Ausgaben nur noch zusammenrechnen. So werden auch keine Ausgaben übersehen oder vergessen.

Auch bei Verlust eine Steuererkärung abgeben

Solltet ihr mehr Ausgaben als Einnahmen verzeichnen (was oft zu Beginn der Ausbildung der Fall ist), kann man einen sogenannten Verlustvortrag nutzen. Hierbei wird der Verlust, den ihr gemacht habt, vermerkt und kann dann in späteren Jahren verrechnet werden. Hierfür müsst ihr auch in den Jahren, in denen ihr einen Verlust verzeichnet, eine Steuererklärung machen. In der Steuererklärung beantragt ihr einen Verlustvortrag und gebt die Werbungskosten an.

Da sich die Rahmenbedingungen der PIAs bezüglich der Steuern oft unterscheiden, ist es natürlich etwas schwierig, allgemeine Tipps zu geben. Ich hoffe, dass ich euch trotzdem einen verständlichen Überblick geben konnte.
Solltet ihr Fragen haben oder noch andere Vorgehensweisen oder Tipps bei der Steuererklärung haben, würde ich mich freuen, wenn ihr sie in die Kommentarspalte schreibt!

Disclaimer: Dieser Artikel stellt keine steuerliche Beratung dar und kann diese auch nicht ersetzen.

Hier noch ein interessanter Artikel zum Thema Steuern in der Ausbildung:

https://piaforum.de/wissenswertes/